Feuerwerksverbote sind eine kommunale Pflicht
Einleitung
Laut einem aktuellen Gutachten der Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind deutsche Städte und Gemeinden rechtlich verpflichtet, in besonders gefährdeten Bereichen ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel auszusprechen. Im Mittelpunkt stehen dabei brandanfällige Gebäude wie Fachwerkhäuser, Reetdächer, Scheunen oder dicht bebauten Altstadtbereiche, in deren Umgebung ein Feuerwerkskörper erhebliche Gefährdung darstellen kann. Das Gutachten zeigt auf, dass Kommunen nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) nicht nur dürften, sondern müssten – also eine Pflicht bestünde – solche Verbotszonen zu definieren und entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen. ohne dies drohten Haftungsfragen für die Verantwortlichen.
Schutzabstand von mindestens 200 Metern und konkrete Gefährdungslagen
Das Gutachten empfiehlt einen Mindest-Schutzabstand von rund 200 Metern zu brandempfindlichen Objekten, da bei Testdurchführungen mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 Flugweiten von etwa 180 Metern gemessen wurden. Basierend darauf sollten Kommunen in ihrem Ermessen räumlich zusammenhängende Schutzbereiche definieren, die mehrere gefährdete Gebäude oder Anlagen umfassen. Diese Bereiche könnten ganze Straßenzüge oder Quartiere betreffen. Neben Gebäudetypen mit hohem Holzanteil oder Reetdächern gelten auch Lagerhallen mit leicht entzündlichen Materialien, Tankstellen oder Wertstoffhöfe als schutzbedürftig. Wird dieser Schutz nicht sichergestellt, könnte dies zu amtshaftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Bedeutung für Sicherheit, Umwelt und Einsatzkräfte
Ein konsequentes Feuerwerksverbot in definierten Verbotszonen dient nicht nur dem Brandschutz, sondern auch dem Schutz von Menschen, Tier- und Naturschutz sowie Einsatzkräften. So zeigt die DUH auf, dass private Silvesterböllerei jährlich zu Tausenden von Verletzten, massiv erhöhten Feinstaubwerten und Stress bei Tieren führt. Durch gezielte Verbotszonen kann die Belastung deutlich reduziert werden: kommunale Feuerwerke und Licht-/Lasershows gelten als Alternative. Zudem ermöglicht es Einsatzkräften, Eingriffe zu minimieren und Risiken zu reduzieren. Kommunen, die ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen, gefährden nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern setzen sich rechtlichen Risiken aus.
Handlungsempfehlungen für Städte, Gemeinden und Gewerbetreibende
Für Städte und Gemeinden empfiehlt es sich, frühzeitig gefährdete Lagen zu identifizieren, geeignete Verbotszonen festzulegen und die Öffentlichkeit rechtzeitig zu informieren. Gewerbetreibende in solchen Zonen sollten sich auf Einschränkungen einstellen – etwa bei Lagerung von Feuerwerkskörpern, Anlieferungen oder Nutzung von Pyrotechnik. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der kommunalen Verwaltung in Dialog zu treten. Klar definierte Verbotszonen tragen zum sicheren Silvesterfeiern bei und vermeiden Haftungs- oder Schadensfälle. Wer hier aktiv plant, schützt sein Umfeld und sich selbst. Die Einhaltung der Sprengstoff- und Ordnungsrechtlichen Regelungen sollte dokumentiert werden.
Quelle: Gutachten zur Pyrotechnik an Silvester: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58628
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