KI-Verordnung 2026: Neue Kennzeichnungspflichten für Unternehmen
Einleitung
Künstliche Intelligenz ist inzwischen in vielen Unternehmen ganz normal geworden auch in 29633 Munster. Texte werden mit ChatGPT erstellt, Bilder mit KI erzeugt, Chatbots beantworten Kundenfragen und auch Videos lassen sich mittlerweile mit wenigen Eingaben produzieren. Seit dem 2. August 2026 gelten nun weitere Vorgaben der europäischen KI-Verordnung, dem sogenannten AI Act. Für Unternehmen geht es dabei unter anderem um mehr Transparenz. Kunden und andere Nutzer sollen erkennen können, wann sie mit einer KI kommunizieren oder wann bestimmte Inhalte ganz oder wesentlich mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt jeder mit KI überarbeitete Satz einen großen Warnhinweis braucht. Entscheidend ist, was die KI gemacht hat und in welchem Zusammenhang der Inhalt verwendet wird. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt sich deshalb ein kurzer Blick auf die neuen Regeln.
Wann müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Bei Texten kommt es besonders auf den Zweck an. Werden Inhalte mit KI erstellt oder wesentlich verändert und dienen sie dazu, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Das kann beispielsweise Nachrichten, politische Informationen oder gesellschaftlich relevante Themen betreffen. Nicht jeder Text auf einer Unternehmenswebsite fällt automatisch darunter. Produktbeschreibungen, einfache Übersetzungen oder Texte, bei denen KI lediglich bei der Rechtschreibung geholfen hat, sind nach den aktuellen Hinweisen der IHK nicht grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. Auch wenn ein Mensch den Inhalt wesentlich erstellt, überprüft und dafür die redaktionelle Verantwortung übernimmt, kann die Kennzeichnung entfallen. Für Unternehmen bedeutet das: Nicht jede Nutzung von ChatGPT führt automatisch zu einem zusätzlichen Hinweis. Trotzdem sollte intern klar sein, wann KI eingesetzt wird und wer am Ende für den veröffentlichten Inhalt verantwortlich ist.
Auch Bilder, Videos und Chatbots können betroffen sein
Nicht nur Texte spielen bei den neuen Transparenzpflichten eine Rolle. Auch KI-generierte oder wesentlich veränderte Bilder, Audioaufnahmen und Videos können gekennzeichnet werden müssen. Besonders wichtig ist das bei sogenannten Deepfakes, also Inhalten, die echt wirken könnten, obwohl sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Ein mit KI erstelltes Foto eines Firmengebäudes, das wie eine echte Aufnahme aussieht, kann beispielsweise eine Kennzeichnung benötigen. Rein grafische Illustrationen, Comics, Icons oder nicht irreführende Werbegrafiken sind dagegen nicht automatisch betroffen. Ähnlich einfach ist die Grundidee bei Chatbots: Wer auf einer Website mit einem KI-Assistenten spricht, soll das erkennen können. Ein kurzer Hinweis wie „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ kann dafür in der Regel ausreichen. Der Hinweis sollte direkt beim Start der Unterhaltung sichtbar sein.
Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten
Für Unternehmen in 29633 Munster und Umgebung ist deshalb ein kleiner KI-Check durchaus sinnvoll. Welche Programme werden im Betrieb eingesetzt? Werden damit Texte, Bilder, Videos oder Audioinhalte erstellt? Gibt es einen Chatbot auf der Website? Und wissen die Mitarbeiter, welche Regeln bei der Nutzung gelten? Eine feste interne Vorgehensweise kann dabei viel Arbeit sparen. Zum Beispiel können KI-generierte Bilder grundsätzlich mit einer kurzen Bildunterschrift versehen werden und KI-Videos einen Hinweis in der Beschreibung erhalten. Bei Chatbots sollte der Hinweis direkt beim ersten Kontakt erscheinen. Wichtig ist außerdem die bereits seit dem 2. Februar 2025 geltende Pflicht zur KI-Kompetenz: Unternehmen müssen nach besten Kräften dafür sorgen, dass Beschäftigte, die mit KI arbeiten, über ausreichendes Wissen und Verständnis für deren sichere und verantwortungsvolle Nutzung verfügen. KI ist damit endgültig vom praktischen Spielzeug zum Thema für den normalen Geschäftsalltag geworden.
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Köln, „KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab August 2026“; Bundesregierung, „Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU“. Die konkreten Anforderungen können je nach Einsatzbereich, KI-System und Rolle des Unternehmens unterschiedlich ausfallen. IHK Köln – Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung Bundesregierung – AI Act
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Redaktionell bearbeitet und überprüft von Marco Pracht.