Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026
Einleitung
Seit dem 1. Januar 2026 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben, so eine aktuelle Pressemitteilung des BMAS. Im Anschluss daran ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Damit ergibt sich über beide Jahre eine Gesamtsteigerung von etwa 13,88 %. Diese Maßnahmen gelten für Millionen Beschäftigte, insbesondere im Niedriglohnbereich, und sind ein klares Signal zur Stärkung von Anerkennung und fairer Entlohnung für Arbeitnehmende in Deutschland.
Welche Wirkung haben die Erhöhungen – und wer profitiert?
Mit der Anpassung des Mindestlohns profitieren vor allem Beschäftigte in bisher niedriger entlohnten Jobs, etwa in Teilzeit, Minijobs oder einfachen Tätigkeiten. Laut Angaben der Bundesregierung sind rund sechs Millionen Menschen betroffen, die derzeit weniger als 13,90 Euro pro Stunde verdienen würden. Besonders deutlich zeigt sich der Effekt für Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, die häufiger im Niedriglohnbereich tätig sind. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass durch die schrittweise Umsetzung in zwei Stufen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen erhalten und mögliche Beschäftigungseinbußen vermieden werden sollen.
Was bedeutet das für Arbeitgeber – Pflichten und Handlungsempfehlungen
Für Arbeitgeber bedeutet die Mindestlohnerhöhung eine besondere Aufmerksamkeit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie bei der Dokumentation. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für Mini-Jobber, sofern keine speziellen Ausnahmen greifen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass der Stundenlohn mindestens 13,90 Euro ab Januar 2026 beträgt. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder sowie Nachforderungen. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Vergütungsstrukturen prüfen, ggf. Anpassungen vornehmen und Mitarbeitende entsprechend informieren.
Bedeutung für den Arbeitsmarkt und Ausblick
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro und 14,60 Euro sendet ein starkes Signal für mehr Gerechtigkeit im Niedriglohnsektor. Durch höhere Stundenlöhne steigt nicht nur die Kaufkraft vieler Beschäftigter, sondern es entsteht auch eine Stärkung der Binnennachfrage. Zudem wird damit der mittelfristige Zielwert des Referenzwertes von 60 % des Medianlohns stärker berücksichtigt, der von der Mindestlohnkommission in die Bewertung aufgenommen wurde. Für die kommenden Jahre sollte das Augenmerk darauf liegen, wie sich diese Lohnuntergrenze auf das Lohngefüge insgesamt, Tarifverträge und betriebliche Lohnpraxis auswirkt – denn sie bildet eine wichtige Messlatte für faire Arbeitsbedingungen in Deutschland.
Quelle: BMAS
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