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von Marco Pracht
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Mindestlohn und gestiegene Minijob-Grenze

Einleitung

Seit dem 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gestiegen, basierend auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission, die die Bundesregierung per Verordnung umsetzt. Der neue Mindestlohn liegt nun bei 12,82 Euro brutto pro Stunde (→ Mindestlohngesetz - MiLoG). Dies stellt eine Erhöhung um 41 Cent gegenüber dem Vorjahr (12,41 Euro) dar und soll die Kaufkraft der Arbeitnehmer stützen.

Verdienstgrenze für Minijobs

Eng an den Mindestlohn gekoppelt ist die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs (→ § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Da die Wochenarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten soll, steigt diese Grenze automatisch mit der Erhöhung des Mindestlohns. Sie liegt nun bei 556 Euro brutto im Monat, statt der vorherigen 538 Euro.

Bedeutung für Arbeitgeber

Die Neuregelung bedeutet für Arbeitgeber in Branchen mit vielen Minijobs, höhere Lohnkosten. Gleichzeitig ermöglicht die Anhebung der Minijob-Grenze den Beschäftigten, für die gleiche Anzahl an Arbeitsstunden etwas mehr zu verdienen, ohne den Status der geringfügigen Beschäftigung zu verlieren (§ 8 Abs. 1 SGB IV).

Ausblick

Zusätzlich zu den Minijobs verschiebt sich auch die untere Grenze für den Midijob-Bereich (Übergangsbereich). Diese beginnt nun bei 556,01 Euro monatlich. Gewerbetreibende müssen bei der Beschäftigung von Aushilfen die neuen Lohn- und Sozialversicherungsgrenzen des Sozialgesetzbuches (SGB) genau im Blick behalten.

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